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Förderung beantragen

In der Förderperiode 2023–2027 stehen in unserer LEADER-Region voraussichtlich 2,35 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung – für die Umsetzung von Projekten aus dem Entwicklungskonzept und von Projekten, die die Ziele der LEADER-Region unterstützen.

Am 28.08.2024
ist der nächste Antragsstichtag!

Sie wollen eine Förderung beantragen?

Detaillierte Informationen zur Antragstellung (inkl. Beispielen) und ein interaktives Antrags-PDF finden Sie im Download-Bereich. Gerne berate und unterstütze ich Sie bei Ihrem Projekt!

So beantragen Sie eine
LEADER-Förderung

1.

Sie haben eine Projektidee?

Stellen Sie Ihre Idee dem Regionalmanagement vor: Es prüft, ob die Idee eine Chance auf Förderung hat und berät zu allen weiteren Schritten – kostenfrei!

2.

Füllen Sie den Projektantrag aus!
Im Projektantrag beschreiben Sie Ihr Projekt, den Mehrwert für unsere Region und die anfallenden Kosten. Das Regionalmanagement unterstützt Sie gerne.

3.

Denken Sie positiv!
Das Regionalmanagement stellt Ihren Projektantrag in der nächsten LAG-Sitzung vor. Die LAG entscheidet, ob das Projekt im Sinne der Region ist und mit einer LEADER-Förderung umgesetzt werden kann.

4.

Stellen Sie den Förderantrag!
Gibt die LAG grünes Licht, können Sie die benötigten Mittel beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) beantragen. Das Regionalmanagement begleitet Sie bei allen Schritten.

5.

Entspannen Sie sich!
Das ArL prüft, ob das Projekt nach EU-Vorgaben förderfähig ist, die Kosten schlüssig erscheinen etc. Diese Prüfung dauert erfahrungsgemäß ca. zwei bis drei Monate. In dieser Zeit können Sie die Umsetzung vorbereiten, sich zum Beispiel über passende Handwerker oder Partner etc. informieren. Die Umsetzung selbst darf aber noch nicht starten!

6.

Setzen Sie Ihr Projekt um!
Nach einer positiven Rückmeldung (Bewilligungsbescheid) können Sie Ihr Projekt umsetzen. Nach der Umsetzung und Abrechnung aller Kosten wird die Förderung ausbezahlt.

    Häufig gestellte Fragen zur LEADER-Förderung

    Wer kann eine LEADER-Förderung beantragen?

    Die Möglichkeit, eine Projektidee über LEADER fördern zu lassen, steht allen offen. Projektträger können sein:

    • Gemeinden, Samtgemeinden und Städte (öffentliche Antragsteller)
    • Kirchen (gemeinnützige Organisationen)
    • Vereine und Verbände ((gemeinnützige) juristische Personen des privaten Rechts)
    • Unternehmen (juristische Personen des privaten Rechts) und
    • Privatpersonen oder Eheleute (natürliche Personen)
    Welche Projekte können gefördert werden?

    Damit Ihr Projekt für eine LEADER-Förderung infrage kommt, muss es

    • in unserer LEADER-Region, dem Südlichen Emsland, verortet sein,
    • die Ziele unserer LEADER-Region fördern, die im Entwicklungskonzept definiert sind, und
    • von der LAG als LEADER-Projekt zugelassen werden.

    Lassen Sie sich vor Antragstellung kostenlos vom Regionalmanagement beraten, um offene Fragen und die Chancen einer Förderung zu besprechen.

    Sollte Ihre Projektidee nicht für eine LEADER-Förderung infrage kommen, informiert Sie das Regionalmanagement gerne zu alternativen Fördermöglichkeiten.

    Wie hoch ist die LEADER-Förderung?

    Die Höhe einer möglichen LEADER-Förderung variiert nach Antragsteller, in der Regel beträgt sie gemäß Entwicklungskonzept (S. 65/66)

    • 55 % der Netto-Projektsumme bei öffentlichen Antragstellern,
    • 55 % der Netto-Projektsumme bei gemeinnützigen Antragstellern und
    • 40 % der Netto-Projektsumme, maximal 25.000 Euro, bei sonstigen Antragstellern.

    Die Förderung kann um 10 % der Netto-Projektsumme erhöht werden bei

    • interkommunalen Projekten,
    • modellhaften Projekten und
    • Kooperationsprojekten mit Nachbarregionen.

    Das Regionalmanagement berät Sie kostenlos und detailliert zu Fördervoraussetzungen, möglichen Förderhöhen im Einzelfall und Ihrer Projektidee. Melden Sie sich gerne!

    Was ist ein Antragsstichtag?

    Projektanträge können laufend beim Regionalmanagement eingereicht werden, maßgeblich für die Bewertung und Prüfung durch die LAG sind aber die Antragsstichtage. In der Regel gibt es drei bis vier Antragsstichtage im Jahr, die vier Wochen vor den LAG-Sitzungen terminiert sind. Alle Projektanträge, die zum Antragsstichtag eingereicht wurden und den formalen Vorgaben entsprechen, stellt das Regionalmanagement der LAG auf der folgenden LAG-Sitzung vor.

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